DFV begrüßt Bundestagsinitiative zum Familienwahlrecht: Der Zukunft eine Stimme geben!
(Freiburg) Einen Beitrag für die Demokratie und Stärkung der Chancen für Familien sieht der Deutsche Familienverband (DFV) in der Fraktionsübergreifenden Initiative von 46 Bundestagsabgeordneten für ein Wahlrecht von Geburt (Familienwahlrecht) an. Federführend ist die frühere DFV-Präsidentin und Familienministerin Renate Schmidt und Ex-Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Thierse. Politik geht nach Wählerstimmen, und weil ihre Kinder an der Wahlurne nicht vorkommen, ziehen Familien bei politischen Entscheidungen den Kürzeren. Ein Wahlrecht von Geburt an, das zunächst stellvertretend und treuhändisch von den Eltern wahrgenommen wird, lässt endlich die Interessen der nächsten Generation zu Wort kommen, unterstützt der Landesvorsitzende des DFV Baden-Württemberg, Uto R. Bonde, die Initiative der Parlamentarier.
Bereits 2002 hat der DFV Baden-Württemberg mit dem bekannten TV-Rechtsexperten Möller („ARD- Recht“) und der früheren Innensenatorin (Berlin und Hamburg) Lore Peschel-Gutzeit über die Stärkung der Familie diskutiert und festgestellt, dass angesichts des zu Unrecht immer wieder beschworenen Krieges der Generationen ein solcher Gesetzänderungsantrag die richtigen Signale über Fraktionsgrenzen und Ideologien hinweg richtig gesetzt hat. Politische Ablehnung wurde von Maria Böhmer (Staatsministerin, CDU) laut, die diese „ungewöhnliche Wahlrechtsänderung“ als unbegründet ablehnte.
Solange Kinder und Jugendliche nicht wählen können, gibt es kein allgemeines Wahlrecht für alle Menschen in Deutschland; ein Fünftel der Bevölkerung bleibt vom wichtigsten staatsbürgerlichen Recht ausgeschlossen. Dies stellte bei Fachveranstaltung des DFV die 19jährige Abiturientin und Siegerin des Bundeswettbewerbs „Jugend debattiert“ Ronja Terspecken.
Der DFV setzt sich dafür ein, dass alle Staatsbürger eine Stimme haben und damit das Familienwahlrecht auf der politischen Agenda bleibt.
Das Wahlrecht ist ein Kernbestandteil unserer Demokratie, und seine Änderung erfordert eine ehrliche Diskussion über Chancen und Risiken- insbesondere auch für die junge Generation und deren Zukunftschancen.
Früher wurde auch das Wahlrecht für Frauen politisch bekämpft und ist heute unwidersprochenes Rechtsgut, das keiner in Frage stellt – für den DFV auch ein Beweis, dass es einer überzeugenden Aufklärung und Meinungsbildung im Interesse der Familien bedarf um hier einen weiteren Schritt zur Gerechtigkeit zu erreichen.