"Wenn Du etwas lernen möchtest, frage einen Erfahrenen und keinen Gelehrten."Chin. Sprichwort
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Auf die Nestwärme kommt es an!

Keine Einschränkung des Online-Angebots im öffentlich-rechtlichen Rundfunk DFV lehnt den Entwurf zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab

(Freiburg) Der Landtag und die Landesregierung wird aufgefordert, den Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, insbesondere bezüglich der nicht sachgerechten zeitlichen und inhaltlichen Einschränkungen des Online-Angebotes des Gebührenfinanzierten öffentlich - rechtlichen Rundfunks, abzulehnen.
Im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer und einer freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sind auch im Bereich des Internets gleichberechtigte Chancen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen, fordert der Vorsitzende des DFV Baden-Württemberg, Uto R. Bonde.

Neben den traditionellen Medien: Printmedien, Hörfunk, Fernsehen kommt dem Internet eine immer größere Bedeutung zu. Für junge Menschen ist es das „Hauptmedium", das Internet wird insbesondere für die heranwachsende Generation zum wichtigsten Instrument der Nachfrage von Information, Bildungs- und Unterhaltungsangeboten. Die im Staatsvertragsentwurf vorgesehenen Einschränkungen, z.B. die Vorgabe, Informationen und Sendungen nach sieben Tagen vom Netz zu nehmen sowie nur direkt Sendungsbezogene Informationen zu gestatten, lassen eine sinnvolle Information und Nutzung nicht zu.
Bsp: Die ARD-Themenwoche „Kinder sind Zukunft“, online mit einem hervorragenden Informationsangebot (z.B. Folgen für Rentenversicherung, Wege in anderen Ländern etc.) wäre nach einer Woche verschwunden.
Eine umfassende Berichterstattung über den amerikanischen Wahlkampf und seine Entwicklung wäre nicht mehr möglich, weil die Berichte der ersten Vorwahlen schon nicht mehr im Netz sein dürften. 
Online-Angebote brauchen die Kombination von bewegten Bildern, Texten und Tönen. Ein solches Angebot, das journalistisch entwickelt, programmbegleitend und werbefrei Gebührenfinanzierte Inhalte online bereit stellt, darf dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht verwehrt werden, denn es sichert die Meinungsvielfalt, Pluralität und Seriosität im Netz, das ansonsten fast keine Schranken kennt.

Der Fachausschuss „Familie und Medien“ des Landesfamilienrates, in dem der DFV-Landesvorsitzende Uto R. Bonde aktives Mitglied ist, stützt den Antrag mit nachfolgender Begründung:

Entwicklungschancen erhalten
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss zukunftsfähig bleiben

Der Landesfamilienrat Baden-Württemberg sieht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als unverzichtbare Größe in der Medienlandschaft. Mit seinem Grundauftrag zur Information, Bildung und Unterhaltung sichert er im Verbund der Funk- und Fernsehsender die Grundversorgung der Bevölkerung. Folgerichtig ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk von der Allgemeinheit aus Gebühren finanziert. 
Der Landesfamilienrat hat großes Interesse daran, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Zukunft seiner Aufgabe gerecht werden kann. So stellt im derzeitigen Wandel der Medienlandschaft das Internet eine wesentliche Entwicklungsplattform dar. Die Grenzen von Print- und Funkmedien vermischen sich, journalistische Angebote und begleitende Informationen zu Sendungen stoßen im Internet auf großes Interesse. Es ist angeraten, dass die bisherigen Medien diese Plattform sinnvoll nutzen. Um die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten, müssen auch diese Veranstalter die Möglichkeit eines qualitativ hoch stehenden Internetangebots erhalten, wobei sich die Informationen nicht nur auf sendungsnahe Zeiträume beschränken dürfen. Die journalistische Kompetenz und Informationsfülle, über die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verfügen, ist für die Öffentlichkeit von großer Bedeutung. 
Der Landesfamilienrat legt allerdings Wert darauf, dass ein Internetangebot öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten werbefrei aus Gebührengeldern mitfinanziert wird.


DFV begrüßt Bundestagsinitiative zum Familienwahlrecht: Der Zukunft eine Stimme geben!

(Freiburg) Einen Beitrag für die Demokratie und Stärkung der Chancen für Familien sieht der Deutsche Familienverband (DFV) in der Fraktionsübergreifenden Initiative von 46 Bundestagsabgeordneten für ein Wahlrecht von Geburt (Familienwahlrecht) an. Federführend ist die frühere DFV-Präsidentin und Familienministerin Renate Schmidt und Ex-Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Thierse. Politik geht nach Wählerstimmen, und weil ihre Kinder an der Wahlurne nicht vorkommen, ziehen Familien bei politischen Entscheidungen den Kürzeren. Ein Wahlrecht von Geburt an, das zunächst stellvertretend und treuhändisch von den Eltern wahrgenommen wird, lässt endlich die Interessen der nächsten Generation zu Wort kommen, unterstützt der Landesvorsitzende des DFV Baden-Württemberg, Uto R. Bonde, die Initiative der Parlamentarier.


Bereits 2002 hat der DFV Baden-Württemberg mit dem bekannten TV-Rechtsexperten Möller („ARD- Recht“) und der früheren Innensenatorin (Berlin und Hamburg) Lore Peschel-Gutzeit über die Stärkung der Familie diskutiert und festgestellt, dass angesichts des zu Unrecht immer wieder beschworenen Krieges der Generationen ein solcher Gesetzänderungsantrag die richtigen Signale über Fraktionsgrenzen und Ideologien hinweg richtig gesetzt hat. Politische Ablehnung wurde von Maria Böhmer (Staatsministerin, CDU) laut, die diese „ungewöhnliche Wahlrechtsänderung“ als unbegründet ablehnte.


Solange Kinder und Jugendliche nicht wählen können, gibt es kein allgemeines Wahlrecht für alle Menschen in Deutschland; ein Fünftel der Bevölkerung bleibt vom wichtigsten staatsbürgerlichen Recht ausgeschlossen. Dies stellte bei Fachveranstaltung des DFV die 19jährige Abiturientin und Siegerin des Bundeswettbewerbs „Jugend debattiert“ Ronja Terspecken. 
Der DFV setzt sich dafür ein, dass alle Staatsbürger eine Stimme haben und damit das Familienwahlrecht auf der politischen Agenda bleibt.
Das Wahlrecht ist ein Kernbestandteil unserer Demokratie, und seine Änderung erfordert eine ehrliche Diskussion über Chancen und Risiken- insbesondere auch für die junge Generation und deren Zukunftschancen.

Früher wurde auch das Wahlrecht für Frauen politisch bekämpft und ist heute unwidersprochenes Rechtsgut, das keiner in Frage stellt – für den DFV auch ein Beweis, dass es einer überzeugenden Aufklärung und Meinungsbildung im Interesse der Familien bedarf um hier einen weiteren Schritt zur Gerechtigkeit zu erreichen.


Die Eltern brauchen Bares. Staat spart am Kindergeld

(Freiburg) Noch hat die Koalition nicht entschieden, ob sie das Kindergeld 2009 erstmals seit sieben Jahren anheben wird. Die rasante Teuerung für Familien macht aber eine Kindergelderhöhung dringend notwendig; „dies ist eine Konsequenz, die gezogen werden muß, wenn die Familien nicht noch mehr als andere Bevölkerungsgruppen in Bedrängnis kommen sollen“, begründet der DFV- Landesvorsitzende, Uto R. Bonde, die Forderung des DFV für die politische Zukunftsaufgabe: mehr Gerechtigkeit und Solidarität für Familien.


Die Ausgaben für die Lebenshaltung schlagen bei den Familien pro Person seit Jahren überproportional zu und „Vater/Mutter Staat“ kommt der Forderung nach gerechter Entlastung für Familien nicht nach, trotz der klaren Auflagen des Bundesverfassungsgerichts !, so der DFV Baden-Württemberg.<
Der Staat spart beim Kindergeld. Bereits im vergangenen Jahr "kam es erstmals zu einem erheblichen Rückgang der Kindergeldzahlungen um zwei Prozent", wie das Bundesfinanzministerium in seinem Monatsbericht feststellt. Die Ausgaben sanken demnach auf 34,2 Milliarden Euro - unter das Niveau von 2002.
Nach geltender Rechtslage können sich Bund, Länder und Gemeinden in den kommenden Jahren auf weitere Haushaltsentlastungen bei dieser zentralen familienpolitischen Leistung einstellen. 
Bis 2012 werden ihre Aufwendungen um noch einmal knapp drei Milliarden Euro oder acht Prozent auf 31,5 Milliarden Euro sinken. Dies geht aus den Daten der Steuerschätzung vom Mai hervor. Zwei Faktoren kommen zusammen:
● Das Kindergeld wird seit 2007 längstens bis zum 25. statt dem 27. Lebensjahr gezahlt und die Zahl der Kinder sinkt erst einmal weiter.
Vor allem Bundesfinanzminister Peer Steinbrück wehrte sich gegen eine Kindergeldanhebung. Mittlerweile korrigierte die SPD allerdings ihre Position. Zunächst soll aber der für Herbst erwartete Existenzmimumsbericht Aufschluss geben über die Höhe der verfassungsrechtlich notwendigen Anhebung des Kinderfreibetrages und des daraus zu errechnenden Kindergeldes.
Die Union will das Kindergeld für die ersten beiden Kinder von derzeit 154 Euro um jeweils 10 Euro, für das dritte Kind um 20 Euro und erst ab dem vierten Kind von derzeit 179 Euro um jeweils 50 Euro erhöhen. Der Koalitionspartner wehrt sich gegen eine solche Staffelung und sucht noch nach einer billigeren Lösung. Mit einer solchen würde nicht einmal ein Ausgleich für die Preissteigerungen der letzten Jahre erreicht. Der Kaufkraftverlust des Kindergeldes beträgt seit 2002 fast zwölf Prozent und liegt erheblich über dem rechnerischen inflatorischen Durchschnitt.


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