Keine Einschränkung des Online-Angebots im öffentlich-rechtlichen Rundfunk DFV lehnt den Entwurf zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab
(Freiburg) Der Landtag und die Landesregierung wird aufgefordert, den Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, insbesondere bezüglich der nicht sachgerechten zeitlichen und inhaltlichen Einschränkungen des Online-Angebotes des Gebührenfinanzierten öffentlich - rechtlichen Rundfunks, abzulehnen.
Im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer und einer freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sind auch im Bereich des Internets gleichberechtigte Chancen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen, fordert der Vorsitzende des DFV Baden-Württemberg, Uto R. Bonde.
Neben den traditionellen Medien: Printmedien, Hörfunk, Fernsehen kommt dem Internet eine immer größere Bedeutung zu. Für junge Menschen ist es das „Hauptmedium", das Internet wird insbesondere für die heranwachsende Generation zum wichtigsten Instrument der Nachfrage von Information, Bildungs- und Unterhaltungsangeboten. Die im Staatsvertragsentwurf vorgesehenen Einschränkungen, z.B. die Vorgabe, Informationen und Sendungen nach sieben Tagen vom Netz zu nehmen sowie nur direkt Sendungsbezogene Informationen zu gestatten, lassen eine sinnvolle Information und Nutzung nicht zu.
Bsp: Die ARD-Themenwoche „Kinder sind Zukunft“, online mit einem hervorragenden Informationsangebot (z.B. Folgen für Rentenversicherung, Wege in anderen Ländern etc.) wäre nach einer Woche verschwunden.
Eine umfassende Berichterstattung über den amerikanischen Wahlkampf und seine Entwicklung wäre nicht mehr möglich, weil die Berichte der ersten Vorwahlen schon nicht mehr im Netz sein dürften.
Online-Angebote brauchen die Kombination von bewegten Bildern, Texten und Tönen. Ein solches Angebot, das journalistisch entwickelt, programmbegleitend und werbefrei Gebührenfinanzierte Inhalte online bereit stellt, darf dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht verwehrt werden, denn es sichert die Meinungsvielfalt, Pluralität und Seriosität im Netz, das ansonsten fast keine Schranken kennt.
Der Fachausschuss „Familie und Medien“ des Landesfamilienrates, in dem der DFV-Landesvorsitzende Uto R. Bonde aktives Mitglied ist, stützt den Antrag mit nachfolgender Begründung:
Entwicklungschancen erhalten
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss zukunftsfähig bleiben
Der Landesfamilienrat Baden-Württemberg sieht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als unverzichtbare Größe in der Medienlandschaft. Mit seinem Grundauftrag zur Information, Bildung und Unterhaltung sichert er im Verbund der Funk- und Fernsehsender die Grundversorgung der Bevölkerung. Folgerichtig ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk von der Allgemeinheit aus Gebühren finanziert.
Der Landesfamilienrat hat großes Interesse daran, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Zukunft seiner Aufgabe gerecht werden kann. So stellt im derzeitigen Wandel der Medienlandschaft das Internet eine wesentliche Entwicklungsplattform dar. Die Grenzen von Print- und Funkmedien vermischen sich, journalistische Angebote und begleitende Informationen zu Sendungen stoßen im Internet auf großes Interesse. Es ist angeraten, dass die bisherigen Medien diese Plattform sinnvoll nutzen. Um die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten, müssen auch diese Veranstalter die Möglichkeit eines qualitativ hoch stehenden Internetangebots erhalten, wobei sich die Informationen nicht nur auf sendungsnahe Zeiträume beschränken dürfen. Die journalistische Kompetenz und Informationsfülle, über die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verfügen, ist für die Öffentlichkeit von großer Bedeutung.
Der Landesfamilienrat legt allerdings Wert darauf, dass ein Internetangebot öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten werbefrei aus Gebührengeldern mitfinanziert wird.