64% aller Mütter, deren Antrag auf eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme abgelehnt wurde, gingen 2010 mit Hilfe von Beratungsstellen in den Widerspruch. Mehr als die Hälfte der Anträge musste von den Krankenkassen dann doch noch genehmigt werden. Ein untragbarer Zustand, beklagt das Familienhilfswerk (FHW) des Deutschen Familienverbandes Baden-Württemberg in Freiburg. Widerspruch einzulegen bei einem abgelehnten Antrag auf eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme lohnt sich, 54% der Widersprüche sind dann noch erfolgreich.
Wie u.a. im jüngst veröffentlichten Prüfbericht des Bundesrechnungshofes bekannt wurde, sind viele der Ablehnungsgründe rechtswidrig, fehlen Rechtsbehelfsbelehrungen oder werden Versicherte auf die Begründung oder gar auf die Rücknahme ihres Widerspruchs gedrängt. Auch wurden grobe Mängel in der Darstellung des Ablehnungsgrundes festgestellt. Deshalb empfiehlt es sich, die Hilfe der Beratungsstellen zu nutzen.
„Betroffene Mütter sollten diese kostenlose Hilfe bereits bei der Beantragung der Kurmaßnahme unbedingt in Anspruch nehmen“, lautet die Empfehlung des Familienhilfswerkes des DFV Baden-Württemberg. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass Anträge mit Hilfe unserer Beratung deutlich erfolgreicher sind."
Die gesundheitlich beeinträchtigten Mütter brauchen dringend Unterstützung, werden kompetent und sensibel beraten.
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Presseerklärung des DFV zum Antragsverfahren bei Vater/Mutter-Kind-Kuren