"Das Leben hat den Erdball nicht durch Kampf erobert,
sondern durch Vernetzung."
Margulis und Sagan
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Auf die Nestwärme kommt es an!

Der römische Dichter Juvenal schrieb, es wäre wünschenswert, dass ein gesunder Geist in einem gesunden Körper wohne, „mens sana in corpore sano“. Das körper-liche Wohlergehen ist maßgeblich von der psychischen Verfassung und die Psyche wiederum vom körperlichen Wohlergehen abhängig. Ist dieses innere Gleichgewicht gestört, wird der Mensch krank.

Kennen Sie das ... 

  • Gesundheitsstörungen
    wie z.B. Erschöpfungssyndrom, Anpassungsstörungen, Kopfschmerzen oder Schlafstörungen
  • Allgemeine Kontextfaktoren
    wie z.B. Eheprobleme, Tod des Partners, finanzielle Sorgen oder soziale Isolation
  • Mütterspezifische Faktoren
    wie z.B. Mehrfachbelastungen, Erziehungsschwierigkeiten, Alleinerziehend oder mangelnde Unterstützung bei der Kindererziehung

... dann ist eine Mutter/Vater & Kind-Kur genau das Richtige für Sie!

Die Zielsetzung einer Mutter/Vater & Kind-Kur ist, den Heilungsprozess in Gang zu setzen und die eigenen Abwehrkräfte zu mobilisieren; die Befähigung mit der Krankheit und der gegebenen Situation besser umgehen zu können, soll unterstützt und das positive, gegenseitige Erleben von Mutter/Vater und Kind gestärkt werden. Die Kurarbeit basiert auf einem ganzheitlichen Bild, in dem die medizinische, gesundheitspädagogische und psychosoziale Betreuung wichtige Stützen sind. Neben Gesprächen werden die Kurteilnehmer/innen unter anderem durch Kreativangebote angeregt über ihre Situation nachzudenken und diese zu ändern. Gemeinsame Mutter/Vater & Kind-Aktivitäten sind ebenfalls ein fester Bestandteil der Kurarbeit, um Mutter/Vater und Kind die Gelegenheit zu bieten, sich im gemeinsamen Tun besser kennen zu lernen und positiver zu erleben.

Von den Kurhäusern werden Anregungen und Angebote zur Freizeitgestaltung unterschiedlichster Art gemacht. Kosten für Ausflugsfahrten und besondere Aktivitäten müssen vor Ort selbst getragen werden.

In der Regel nehmen die Kliniken Kinder im Alter von wenigen Monaten bis zu zwölf Jahren auf; Ausnahmen sind nach Rücksprache möglich

Um einen bestmöglichen Kur- und Heilerfolg zu gewährleisten, werden die Kinder ab drei Jahren vor- und nachmittags von pädagogischen Fach-kräften liebevoll und fürsorglich in altershomogenen Gruppen von Montag bis Freitag betreut.

Die ganz Kleinen unter 3 Jahren finden zu Therapiezeiten von Mutter/Vater und nach individueller Absprache viel Nestwärme in der Krabbelgruppe und werden dort wohl behütet. 

Schulkinder erhalten eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung und/oder 1-2 Stunden täglich in kleinen Gruppen schulische Betreuung.

Es kann jede Mutter/jeder Vater bei Vorliegen der ärztlichen Verordnung einen Kurantrag stellen. 

Der Gesetzgeber hat eine Wiederholungsmöglichkeit nach 4 Jahren vorgesehen.

In der Regel dauert eine Mutter/Vater & Kind-Kur 3 Wochen.

Für einen Kuraufenthalt beträgt die Zuzahlung für Erwachsene 10,00 € pro Kalendertag. Für eine 3-Wochen-Kur (22 Tage) beträgt der Eigenanteil insgesamt 220,00 €. Kinder sind von der Zuzahlung befreit.

Eine Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme ist kein Urlaub auf Krankenschein.

 

Der Weg zur Kur:

  • Die notwendigen Attestformulare für Ihren Kurantrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Beratungsstelle.
  • Zur Beantragung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung ist der Besuch beim Haus-, Kinder- oder Facharzt erforderlich. Sind entsprechende Krankheitsbilder gegeben, füllt der Arzt nach gründlicher Untersuchung die notwendigen Atteste und den Kurantrag aus.
  • Mit den ausgefüllten Anträgen beantragen Sie bei Ihrer Kranken-kasse eine Mutter/Vater & Kind-Kur oder wenden sich an eine Beratungsstelle, die diese Bean-tragung für Sie übernimmt.
  • Gemeinsam wird dann eine für Sie geeignete Klinik zur Durchführung der Kur ausgewählt und nach Eingang der schriftlichen Zusage Ihrer Krankenkasse ein Termin reserviert.

Hierbei ist zu beachten, dass nicht die Kuraufenthalte in den Sommermonaten den größten Erfolg bringen, sondern die im Winterhalbjahr. Dies betrifft insbesondere Kuren für Allergiker und Asthmatiker.

Gesetzliche Grundlagen: 

Die Mutter/Vater & Kind-Kur ist seit 01. April 2007 eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. 

Der Gesetzgeber hat die leistungsrechtlichen Vorschriften für Mutter/Vater & Kind-Kuren im Sozialgesetz Fünftes Buch (SGB V) folgendermaßen festgelegt: 

  • Medizinische Vorsorge für Mütter (§ 24 SGB V) 

Dies sind aus medizinischen Gründen erforderliche stationäre Maßnahmen, um einer möglichen Erkrankung vorzu-beugen. Die Leistung kann in Form einer Mutter/Vater & Kind-Kur erbracht werden. 

  • Medizinische Rehabilitation für Mütter (§ 41 SGB V) 

Dies sind aus medizinischen Gründen erforderliche stationäre Maßnahmen, um eine bereits eingetretene Erkrankung zu heilen, zu bessern oder deren Verschlechterung zu verhindern. Die Leistung kann in Form einer Mutter/Vater & Kind-Kur erbracht werden. 

Geschäftsstelle

Sekretariat DFV

Kaiser-Joseph-Str. 268
79098 Freiburg
Fon: 0761 - 470 27 95 (AB)
Fax: 0761 - 151 78 30
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Landesverbandstag "Wege aus der Kinderarmut"
Landesverband -
27.04.2024 | 10:00 h - 12:00 h

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