„Je länger man lebt, desto deutlicher sieht man, dass die einfachen Dinge die wahrhaft größten sind."Romano Guardini
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Auf die Nestwärme kommt es an!

In den vergangenen Jahren nahm die Zahl der Beschwerde über angelehnte Kuranträge zu – der Deutsche Familienverband (DFV) hat sich mit dem Landesfamilienrat und der Landesfrauenrat gegen diese Entwicklung engagiert und Abgeordnete des Landtages um Hilfe gebeten. Für die zunehmende Zahl von allein erziehenden und berufstätigen Frauen ist es im Rahmen von Prävention und Vorsorge wichtig, dass die Krankenkassen genügend Mittel - auch für Kuren - zur Verfügung stellen. 

Das Ergebnis der Anfragen an die Landesregierung lautet (hier einige Auszüge):

Bewertung der Mutter-Vater-Kind-Kuren durch die Landesregierung:
„Für Mütter und Väter, die durch die Familienarbeit überlastet sind und typische Gesundheitsprobleme wie Rückenleiden oder chronische Erschöpfungszustände aufweisen oder besonders anfällig für Infektionen sind, sind die Mutter-Vater-Kind-Kuren ein wichtiger Baustein unseres Gesundheitssystems zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit. Diese Leistungen, die es in anderen europäischen Ländern so gar nicht gibt, haben einen festen Platz in unserer Gesundheitsvorsorgung. Erfreulicherweise sollen mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (gesetzlichen Krankenversorgung) insbesondere die Mutter-Vater-Kind-Kuren zu Pflichtleistungen aufgewertet werden. Darüber hinaus sollen die Versicherten künftig ein echtes Wahlrecht erhalten, aus den zugelassenen und zertifizierten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine Einrichtung auszuwählen.“

Anträge von Kuren und deren Ablehnung:
Die AOK beantwortet diese Fragen mit rückläufigen Fallzahlen – es würden aber keine Statistiken über Ablehnungen geführt.
Die IKK führte von 2002 bis 2006 ebenso keine Statistik der Bewilligungen und Ablehnungen.
Der Landesverband der Betriebskrankenkassen hat ebenso keine Statistik zu Anträgen und Ablehnungen oder deren Begründungen.
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) lehnte 27 Anträge (von 80) in 2005 ab und 17 (von 67) in 2006.

Verwenden Krankenkassen einheitliche Formulare?
„Einheitliche Formulare werden nicht verwendet. Schon die Vordrucke der Beratungsstellen, die Grundlage für den Antrag sind, sind nicht einheitlich.
Die Bestrebungen, das Antrags- und Bewilligungsverfahren für die betroffene Frau und auch für die behandelnden Ärzte weiter zu verbessern, wurde begrüßt. Ebenso begrüßt das SoMi die Bemühungen der gesetzlichen Krankenkassen, Fragen und Zugangsverfahren einvernehmlich zu klären; es wird die Bewilligungspraxis der Kassen bei Kurmaßnahmen für Mütter und Väter auch weiterhin verfolgen.“ 

Familien erhalten beim Antrag und Abwicklung einer Mutter-Vater-Kind- Kur vertrauensvolle Beratung und Hilfe (u.a. Antragsformular) durch das Familienhilfswerk (FHW) 
FHW - Landesgeschäftsstelle in 79111 Freiburg, St. Georgener Strasse 10; 
Telefon 0761 – 4702795 (Mittwoch von 9 bis 11.30 Uhr – sonst Anrufbeantworter) 
oder mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Geschäftsstelle

Sekretariat DFV

Kaiser-Joseph-Str. 268
79098 Freiburg
Fon: 0761 - 470 27 95 (AB)
Fax: 0761 - 151 78 30
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Landesverbandstag "Wege aus der Kinderarmut"
Landesverband -
27.04.2024 | 10:00 h - 12:00 h

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Anschrift der Landesgeschäftsstelle

Deutscher Familienverband 
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Kaiser-Joseph-Str. 268 (3. OG, Durchgang)
79098 Freiburg
Tel: 0761 - 470 27 95
Fax: 0761 - 151 78 30
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